Neue Grundsteuer erneut fehlerhaft?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bewertungsregeln zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, brachten Bund und Länder eine Grundsteuerreform auf den Weg. Der Bundesfinanzhof in München musste sich nun erstmals mit der neuen Grundsteuer befassen.

Die Grundsteuer ist für viele deutsche Gemeinden unverzichtbar. Jährlich werden dadurch ca. 15 Milliarden Euro an Steuergeldern von den Kommunen eingenommen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung im Jahr 2018 die Bewertungsregeln zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, wurde anschließend vom Gesetzgeber nachgebessert. Doch nun liegt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vor, welche erneut Zweifel an der Berechnungsmethode nährt.

Ausgangspunkt der Entscheidung des BFH war ein Einspruch einer Eigentümerin eines 1880 erbauten Einfamilienhauses gegen ihren Grundsteuerwertbescheid des zuständigen Finanzamtes. Die Immobilie wurde seit Erbauungsdatum nicht wesentlich renoviert. Das Alter der Immobilie wurde nicht als wertmindernder Umstand bei der Beurteilung der Steuerlast berücksichtigt, da ein solcher Ausnahmetatbestand in der Reform nicht geregelt ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz äußerte Ende 2023 erste Bedenken gegen die Grundsteuerreform. Das am Verfahren beteiligte Finanzamt legte daraufhin Beschwerde beim BFH ein.

Die Bedenken des Finanzgerichts teilte schließlich auch der BFH. Daher müsse im Wege der verfassungskonformen Auslegung dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, einen niedrigeren Wert bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Einheit nachzuweisen. Richtlinien, wann eine solche Ausnahme vorliegt, gab der BFH dabei nicht vor.

Durch die Entscheidung des BFH können alle Eigentümer zukünftig geringere Werte bei der Beurteilung des Grundstücks geltend machen, wenn ein Ausnahmetatbestand hierfür vorliegt. Die nicht unumstrittene Entscheidung des BFH bietet hier zumindest die nötige Rechtsgrundlage. Allerdings ist absehbar, dass dadurch viele Streitigkeiten vor den Finanzgerichten landen werden. Rechtssicherheit bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Einheit werden hier wohl nur weitere höchstrichterliche Entscheidungen bringen können.

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Dieser Beitrag wurde verfasst von Benjamin Siebe | Rechtsanwalt