„In der Hotel- und Immobilienwirtschaft geht es immer um enorme Werte. Ob Menschen, Immobilien oder Betriebe, es gibt viel zu gewinnen, aber auch sehr viel zu verlieren.
Für Rechtsfragen werden daher Berater mit überdurchschnittlicher Branchenkenntnis und großer Prozesserfahrung benötigt, um das optimale Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.”
Mit über 20 Jahre Berufserfahrung in der Hospitality-Industie, über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche, weit über 5.000 Fällen und Prozessen im außergerichtlichen und gerichtlichen Hotelrecht und Immobilienrecht und als Mitglied des Rechtsausschusses des Hotelverbands Deutschland (IHA) e.V., gehören Herr Wilmesmeyer und sein Team zu den sehr wenigen Experten im Hotelrecht und ausgewiesenen Spezialisten im Immobilienrecht.
Die Mandanten der Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft führen weltweit über 1000 Hotelbetriebe und besitzen ein Immobilienvermögen im Wert von über 50 Mrd. Euro (Stand 2022).
Darüber hinaus ist die Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Vertragsrecht seit Jahren sehr erfolgreich für ihre Mandanten tätig.
Bitte rufen Sie uns für einen ersten Gedankenaustausch oder Fragen zu unseren Schwerpunkten einfach an.
Unsere Leistungen im Rahmen des Hotelrechts sind grundsätzlich sämtliche juristische Dienstleistungen und Tätigkeiten, die in allen Phasen der Hotelentwicklung, der Hotelerrichtung, der Hoteleröffnung, des Hotelbetriebs und der Beendigung notwendig sind.
Unsere Rechtsanwälte beraten Investoren, Einkäufer, Verkäufer, Asset-Manager, Property-Manager, Fondsgesellschaften, Fondsverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienmakler in allen Lebenszyklen der Wohnimmobilie, der Gewerbeimmobilie und insbesondere der Hotelimmobilie.
Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bundesweit in allen Fragen des Arbeitsrechts und damit zusammenhängenden Rechtsgebieten.
Frank Wilmesmeyer
Rechtsanwalt, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter