Schwarzarbeit: Mehr Befugnisse der Kontrollbehörden

Finanzministerium will die Behörde „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ effizienter machen.

Schwarzarbeit ist seit jeher ein enormes Problem in Deutschland. Laut der Online-Plattform Statista liegt der prognostizierte Wirtschaftsschaden in Deutschland für das Jahr 2024 bei etwa 481 Milliarden Euro. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll dem nun Einhalt gebieten. Die bei der Zollverwaltung angesiedelte „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ soll mit weiteren Rechten zur Schwarzarbeitsbekämpfung ausgestattet werden.

Konkret soll ein automatisierter Datenabgleich ermöglicht werden, um große Datenmengen systematisch auszuwerten und so Risikobereiche identifizieren zu können. In diesem Bereichen sollen dann Kontrollen intensiviert und umfangreicher werden. Im Gegenzug dazu sollen rechtstreue Unternehmen zukünftig weniger überprüft werden. Weiterhin soll die Behörde moderner arbeiten und digitale Identitätsprüfungen selbst vornehmen dürfen, ohne hierbei Amtshilfe bei anderen Behörden ersuchen zu müssen. Insgesamt erhofft sich das Finanzministerium hierdurch eine effizientere Überprüfung und eine Verdoppelung der Beanstandungsquoten.

Das größte Potential sieht das Ministerium bei Verstößen wegen Beitragsvorenthaltungen gegenüber den Sozialversicherungen gem. § 266a StGB. Durch die Aufdeckung dieser Straftaten können die Beiträge nachträglich eingefordert und der Sozialstaat gestärkt werden. Hiervon wiederum würden alle Wirtschaftsbereiche profitieren.   

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Dieser Beitrag wurde verfasst von Benjamin Siebe | Rechtsanwalt