Arbeitsvertrag wird digital

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch per E-Mail geschlossen werden.

Der Bundestag hat vergangenen Monat das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV) verabschiedet. Das Bürokratieentlastungsgesetz sorgt für etliche Erleichterungen, u.a. auch in den Personalabteilungen.

Mit diesem Gesetz wird auch die strenge Schriftform im Nachweisgesetz gelockert. Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen kann unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen. Von dieser Anpassung ausgenommen werden die Branchen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – das heißt: ausgenommen sind unter anderem das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe oder auch die Logistikbranche. Bei diesen Branchen wird die Schriftform weiterhin erforderlich sein.

Weitere wichtige Änderungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz gibt es z.B. bei Arbeitszeugnissen. Diese können künftig in elektronischer Form erteilt werden, sofern der Arbeitnehmer zustimmt. Auch Arbeitnehmerüberlassungsverträge können künftig in Textform geschlossen werden und es gibt eine erleichterte Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Rentnern.

Die geplanten Änderungen dürften daher die unternehmensinternen HR-Prozesse in Zukunft deutlich vereinfachen.

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Dieser Beitrag wurde verfasst von Kathrin Wand | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin