Rechtfertigt eine online-Krankschreibung eine fristlose Kündigung?

Ein Online-Attest kann zur fristlosen Kündigung führen.

Das LAG Hamm hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich online eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen hat, wirksam ist.

Der gekündigte Arbeitnehmer war IT-Berater eines großen Unternehmens. Er meldete sich vom 19. bis 23.08.2024 bei seinem Arbeitgeber krank und legte eine Bescheinigung vor, die er über ein Internetportal, das Krankschreibungen gegen Gebühr anbietet, bekommen hatte. Ausgewählt hatte er auf der Webseite die Option „Krankschreibung ohne Gespräch“ mit einem „Privatarzt per Telemedizin“. Auszufüllen hatte der Kläger lediglich einen Online-Fragebogen mit seinen Beschwerden. Ein direkter Kontakt mit einem Arzt, weder persönlich, noch per Telefon oder Video fand nicht statt. Nach interner Prüfung der optisch an den früheren „gelben Schein“ erinnernden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos.

Das LAG Hamm ( Urteil vom 05.09.2025 – 14 SLa 145/25) gab dem Arbeitgeber im Berufungsverfahren recht und bestätigte die fristlose Kündigung. Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitnehmer bewusst wahrheitswidrig vorgegeben habe, eine Arbeitsunfähigkeit sei von einem Arzt aufgrund einer Untersuchung festgestellt worden. Durch das Vorlagen des Online-Attests habe der Kläger seinen Arbeitgeber arglistig getäuscht. Eine solche Vorgehensweise stelle einen erheblichen Vertrauensbruch dar und daher war letztlich eine vorherige Abmahnung auch nicht erforderlich.

Sofern Sie Fragen zu Handlungsmöglichkeiten bei zweifelhaften AU-Bescheinigungen haben, stehen wir bei der rechtlichen Beratung an Ihrer Seite.

Rufen Sie uns gerne unter + 49 211 – 5997770 an oder senden uns eine E-Mail an info@wmrg.de .

Dieser Beitrag wurde verfasst von Kathrin Wand| Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin