Mit über zwanzigjähriger Erfahrung in der Immobilienwirtschaft beraten unsere Rechtsanwälte Investoren, Einkäufer, Verkäufer, Asset-Manager, Property-Manager, Fondsgesellschaften, Fondsverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienmakler in allen Lebenszyklen der Wohnimmobilie, der Gewerbeimmobilie und insbesondere der Hotelimmobilie.
Unsere Beratung und sonstigen Rechtsdienstleistungen umspannen im Immobilienrecht u. a.
Unsere Rechtsanwälte beraten bei allen rechtlichen Fragen bei der Strukturierung, dem Erwerb, der Verwaltung und der Abwicklung von geschlossenen Immobilienfonds und machen Ansprüche von Gläubigern von Immobilienfonds gemäß §§ 171, 172 IV HGB geltend und setzen diese durch. Als Rechtsanwälte erfolgt die Beratung, Prüfung, Erstellung und Verhandlung, ob für Verkäufer oder Käufer, für alle Arten von Verträgen, insbesondere Mietverträge, Pachtverträge, Kaufverträge separat oder im Rahmen von einer legal due diligence. Viele dieser Rechtsgeschäfte müssen zwingend vor einem deutschen Notar abgeschlossen werden, der die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten einhält. Die Anwälte unserer Kanzlei arbeiten mit Ihnen im Vorfeld zu dem erforderlichen Notartermin zusammen und erklären die oft komplizierten Zusammenhänge.
Zu den Mandanten unserer Kanzlei gehören auch Immobilienmakler, die wir umfassend beraten.
Als Rechtsanwälte haben wir uns auf das Immobilienrecht spezialisiert und sind hier echte Profis. Das wohl bekannteste Rechtsgebiet innerhalb des Immobilienrecht ist das Mietrecht. Beim Mietrecht unterscheidet der Rechtsanwalt zwischen Wohnraummietrecht und dem Gewerberaummietrecht. Ebenfalls Teil des Immobilienrechtes ist das Wohnungseigentumsrecht. Das Wohnraummietrecht ist gesetzlich sehr stark geregelt mit dem Ziel, den Mieter, der auf die Wohnung als Mittelpunkt seines Lebens angewiesen ist, gegenüber dem Vermieter zu schützen. Daher sind viele Regelungen innerhalb des Wohnraums, die zu Ungunsten des Mieters gestaltet werden, ungültig.
Anders stellt es sich beim Gewerberaummietrecht dar. Hier stehen sich grundsätzlich zwei gleichrangige Parteien gegenüber, die oft beide von ihren Rechtsanwälten vertreten werden und von der dann keine schutzwürdiger ist als die andere. Vereinbarungen innerhalb eines Gewerberaummietvertrages sind daher deutlich freier zu gestalten als beim Wohnraummietrecht. Grenzen der Klauseln im Gewerberaum sind nur der Verstoß gegen ein Gesetz nach § 134 BGB, der Verstoß gegen die guten Sitten nach § 138 BGB oder im Rahmen der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Immobilienrecht umfasst auch gesetzliche Regelungen im Rahmen der Aufteilung einer Immobilie in Miteigentum und Teil- bzw. Wohnraumeigentum. Dieser Bereich des Immobilienrechts wird im Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG) grob geregelt. Konkretisiert wird das WEG durch die sog. Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung, die die Rechtsverhältnisse der jeweiligen Miteigentümer bestimmt.
Das Immobilienrecht umfasst auch das Grundstücksrecht, insbesondere den Kauf und den Verkauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen sowie das Maklerrecht, welches sich mit den Voraussetzungen und den Rechten und Pflichten der jeweiligen Parteien eines Maklervertrages befasst. Auch zum Grundstücksrecht gehören die dingliche Belastung von Grundstücken mit Grundschulden oder Hypotheken oder mit dinglichen Wohnrechten oder anderen Grunddienstbarkeiten und persönlich beschränkte Dienstbarkeiten, die der Anwalt im Grundstücksrecht zu bearbeiten hat.
Weniger bekannte Rechtsgebiete, wie die dingliche Erklärung über die Eigentumsübertragung (Auflassung), das Erbbaurecht, Nießbrauch, Reallasten, Rentenschulden etc., werden auch dem Immobilienrecht zugeordnet.
Dominic Schmid-Domin (Rechtsanwalt)
Phillip Koerfer (Rechtsanwalt)