Ampel-Regierung einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Maßnahme ist Teil der angekündigten Bürokratieentlastungen – hier in Form der Anpassung des Nachweisgesetzes aus dem Jahr 2022.

Das Nachweisgesetz aus dem Jahr 2022 schoss über das Ziel der Harmonisierung der EU-Richtlinie 2019/1152 eindeutig hinaus. In dem Gesetz wurde verankert, dass Arbeitsverträge schriftlich niederzulegen sind und diese unterschrieben dem Arbeitnehmer vorgelegt werden müssen. Die zusätzliche Bürokratie für die Immobilienwirtschaft ist immens.

Dies soll durch die Anpassung des Nachweisgesetzes wieder rückgängig gemacht werden, indem der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zukünftig auch in Textform ausreicht. Demnach können Arbeitsverträge zukünftig per E-Mail versandt und geschlossen werden, ohne den erforderlichen Nachweis zu gefährden.

Allerdings soll dies nicht uneingeschränkt für jede Wirtschaftsbranche gelten. Neben dem Bau- und Speditionsgewerbe müsste nach jetzigem Stand auch das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe weiterhin die Schriftform einhalten. Begründet wird dies im Wesentlichen damit, dass Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz namentlich erwähnt sind, Nachweise weiterhin schriftlich zu erbringen haben.

Die Änderungen müssen noch im Bundestag und Bundesrat abschließend beraten und beschlossen werden. Dabei bleibt zu hoffen, dass bei der finalen Version des Gesetzes noch weitere Wirtschaftsbereiche in den Genuss der Entbürokratisierung kommen.

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Dieser Beitrag wurde verfasst von Benjamin Siebe | Rechtsanwalt.