Eines der zentralen Themen im Koalitionsvertrag ist das Arbeitszeitgesetz.
Die tägliche Höchstarbeitszeit soll zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden.
Die bisherige Begrenzung von max. 8 bzw. 10 Stunden pro Tag soll durch eine Wochenarbeitszeit von max. 48 Stunden ersetzt werden können.
Auch bei der Arbeitszeiterfassung sind Änderungen geplant. Diese soll digital und möglichst unbürokratisch erfolgen. Für kleine und mittlere Unternehmen sind Übergangsregelungen angedacht. Es wurde die Möglichkeit angekündigt, Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassung beizubehalten, sofern sie im Einklang mit dem EU-Recht steht.
Was das für die Unternehmen jedoch tatsächlich heißen wird, bleibt offen.
Wir stehen bei der rechtlichen Beratung an Ihrer Seite. Rufen Sie uns gerne unter + 49 211 – 5997770 an oder senden uns eine E-Mail an info@wmrg.de .
Dieser Beitrag wurde verfasst von Kathrin Wand| Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin
Bildmaterial: Designed by Freepik