Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf das Arbeitsrecht

Eines der zentralen Themen im Koalitionsvertrag ist das Arbeitszeitgesetz.

Die tägliche Höchstarbeitszeit soll zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden.

Die bisherige Begrenzung von max. 8 bzw. 10 Stunden pro Tag soll durch eine Wochenarbeitszeit von max. 48 Stunden ersetzt werden können.

Auch bei der Arbeitszeiterfassung sind Änderungen geplant. Diese soll digital und möglichst unbürokratisch erfolgen. Für kleine und mittlere Unternehmen sind Übergangsregelungen angedacht. Es wurde die Möglichkeit angekündigt, Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassung beizubehalten, sofern sie im Einklang mit dem EU-Recht steht.

Was das für die Unternehmen jedoch tatsächlich heißen wird, bleibt offen.

  • Der gesetzliche Mindestlohn von 15 EUR wird von den Koalitionsparteien bis 2026 für erreichbar gehalten.
  • Das Bundestariftreuegesetz soll kommen, mit dem die höhere Tarifbindung erreicht werden soll.
  • Ein weiteres Vorhaben der Koalition ist die Einführung einer Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge in Vollzeit.
  • Das Schriftformerfordernisse sollen abgebaut werden, um Verfahren zu vereinfachen: die gesetzliche Schriftformpflicht bei befristeten Arbeitsverträgen soll gestrichen werden.
  • Das Statusfeststellungsverfahren soll reformiert werden, um langwierige Verfahren zu verkürzen und Scheinselbständigkeit klar abzugrenzen.
  • Online -Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen sollen als gleichwertige Alternativen zu Präsenzveranstaltungen möglich sein.
  • Die bereits in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll bürokratiearm in nationales Recht umgesetzt werden.
  • Die Entfernungspauschale für Berufspendler wird zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben.

 

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Dieser Beitrag wurde verfasst von Kathrin Wand| Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin

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