Booster für das Nettogehalt

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen als Booster für das Nettoeinkommen.

Die Entgeltoptimierung bzw. Nettolohnoptimierung stellt eine „Win-Win“-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Man versteht darunter steuerfreie Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren kann, um deren Nettolohn zu erhöhen.

Unter anderem gibt es folgende Möglichkeiten:

Jobticket, Fahrtkostenzuschuss, Tankgutscheine oder Dienstrad

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern z.B. Monatskarten für den Nahverkehr vergünstigt oder kostenfrei überlassen, solche Jobtickets sind steuerfrei und auch die Überlassung von E-Bikes ist steuerbefreit.

Sachbezüge

Der Arbeitgeber kann bis zu einer Grenze von 50 EUR pro Monat Gutscheine z.B. für den Einzelhandel oder Tankstellen ausgeben.

Erholungsbeihilfe, Gesundheitsförderung

Beteiligung an Kosten für Yoga-Kurse oder Rückenschule bis zu 600 EUR pro Jahr.

Beteiligung an Betreuungskosten

Arbeitgeber können anfallende Kosten für Kita-Plätze bezuschussen.

Altersversorge

Arbeitnehmer können einen Teil ihrer Arbeitsvergütung umwandeln und von ihrem Arbeitgeber direkt in eine Altersversorge, z.B. eine Direktversicherung zahlen lassen. Auf den umgewandelten Betrag fallen bis zu einer bestimmten Grenze keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an.

Inflationsausgleichsprämie

Noch bis Ende des Jahres haben Arbeitgeber die Möglichkeit zusätzlich zur normalen Vergütung bis zu 3.000,– EUR steuer- und sozialversicherungsfrei zu zahlen.

Nicht monetäre Benefits

Gewährung von Homeoffice oder flexiblen Arbeitszeiten.

Zur-Verfügung-Stellung von Hardware, wie Tablet, Laptop oder Smartphone.

Mitarbeiterkleidung oder auch die Möglichkeit zur Weiterbildung und Schulung.

 

Aufgrund des Fachkräftemangels sind solche Benefits auch für die Hotellerie ein wichtiger Faktor um attraktive Angebote zu bieten, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und langfristig an sich zu binden.

Wir stehen bei der rechtlichen Beratung an Ihrer Seite. Rufen Sie uns gerne unter + 49 211 – 5997770 an oder senden uns eine E-Mail an info@wmrg.de.

Dieser Beitrag wurde verfasst von Kathrin Wand | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin