KI im Arbeitsverhältnis

To-dos für den Arbeitgeber beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Betrieb.

Dürfen Mitarbeiter ChatGPT im Job nutzen?

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen und unter anderem auch in der Hotellerie angekommen. Um im Wettbewerb nicht abgehängt zu werden, ist der Einsatz von KI (künstlicher Intelligenz) vermutlich in Zukunft nicht mehr wegzudenken.

Was gilt aber rechtlich? Ist die Nutzung von ChatGPT für Mitarbeiter erlaubt?

Ohne Regelung im Betrieb entsteht bezüglich dieser Frage eine Grauzone. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, dass der Arbeitgeber klare Regeln im Umgang mit dem Tool aufstellt und bei einer Gestattung der Nutzung von ChatGPT die Mitarbeiter entsprechend schult.

Aus der Nutzung von ChatGPT können sich unterschiedliche rechtliche Herausforderungen, wie z.B. Verstöße gegen Urheberrechte, Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen ergeben. Zudem muss beim Einsatz von KI-Tools am Arbeitsplatz besonders auch der Datenschutz beachtet werden.

Auch im Hotel- und Gastgewerbe wird der Markt für Künstliche Intelligenz immer weiter wachsen und es ist daher unverzichtbar, zu bestimmen, welche KI-Tools von den Mitarbeitern eingesetzt werden dürfen und hierzu entsprechende Regelungen aufzustellen.

Wir stehen bei der rechtlichen Beratung an Ihrer Seite. Rufen Sie uns gerne unter + 49 211 – 5997770 an oder senden uns eine E-Mail an info@wmrg.de.

Dieser Beitrag wurde verfasst von Kathrin Wand | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin