Arbeitnehmern, die sich nach einer Kündigung für die gesamte Zeit der Kündigungsfrist krankschreiben lassen, droht der Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs.
Grundsätzlich haben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einen hohen Beweiswert. Wenn sich der Arbeitnehmer jedoch nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses passgenau für die Zeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben lässt, ist der Beweiswert seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelmäßig erschüttert. Das bedeutet, dass in dem Fall der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, welche gesundheitlichen Einschränkungen konkret vorgelegen haben, wie sich das auf seine Arbeitsunfähigkeit ausgewirkt hat und welche Medikamente und sonstigen Behandlungen der Arzt angeordnet hat. Das hat nunmehr nochmals das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 07.05.2024 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festgestellt.
Die Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Krankschreibung zu überbrücken, kann daher für Arbeitnehmer gefährlich sein. Der Arbeitgeber kann die Krankschreibung anzweifeln und die Entgeltfortzahlung verweigern.
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Dieser Beitrag wurde verfasst von Kathrin Wand | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin