Wann kommt das Gesetz zur Zeiterfassung?

Wann wird die Zeiterfassung Pflicht?

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hat der EuGH bereits im Mai 2019 beschlossen. Im September 2022 hat dann das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass diese Pflicht nun auch in Deutschland gilt. Seit dieser Entscheidung sind alle Unternehmen zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.

Gesetzlich festgehalten ist die elektronische Zeiterfassung bisher nicht. Konkrete Sanktionen bei Verstößen gegen die Arbeitszeiterfassung sind daher noch nicht geregelt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Frühjahr letzten Jahres einen ersten Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Nach dem Gesetzesentwurf sind Arbeitgeber verpflichtet, ein elektronisches Zeiterfassungssystem einzuführen. Jeder soll danach Beginn, Ende und Dauer seiner Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch erfassen. Die Verantwortung dafür soll jedoch beim Arbeitgeber liegen. Der Arbeitgeber muss sich darum kümmern, dass seinen Mitarbeitern ein geeignetes Tool zur Nutzung zur Verfügung steht. Zudem ist angedacht, dass insbesondere kleineren Unternehmen zumindest ein zeitlicher Puffer für die Einführung eines solchen Systems gewährt werden soll.

Wann genau kommt jetzt dieses Gesetz und ab wann gilt es? Das ist nach wie vor offen, das Gesetz lässt vermutlich noch auf sich warten.

In der Hotellerie erfassen die meisten Betriebe die Arbeitszeit bereits. Allerdings besteht hier häufig noch die gängige Praxis zur Erfassung in Papierform. Spätestens mit dem neuen Gesetz müssten dann alle Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein elektronisches Zeiterfassungssystem bereitstellen.

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Dieser Beitrag wurde verfasst von Kathrin Wand | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin