Bedeutung des neuen Cannabisgesetzes für die Hospitality

Sollte der Gebrauch von Cannabis in der Hotelbranche generell verboten werden?

Das umstrittene Cannabisgesetz (kurz CanG) ist Anfang des Monats in Kraft getreten. Vielerorts wurde die Legalisierung von vielen Menschen frenetisch gefeiert. Doch nicht jeder ist Fan dieser politischen Entscheidung.

Was bedeutet dies für die Hotellerie?

Alleine im Cannabisgesetz sind bereits diverse Einschränkungen des Konsums von Cannabis verankert, so zum Beispiel Verbote des Konsums in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren, in Schulen und deren Sichtweite, Kindereinrichtungen- und Spielplätzen, etc. Auch wird das bestehende Rauchverbot in der Gastronomie und geschlossenen Räumen nicht durch das neue Gesetz umgangen.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Unternehmers von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Konsum auf seinem Gelände zu verbieten. Auch in Raucherkneipen oder bestehenden Raucherzimmern kann der Konsum explizit verboten werden.

Doch nur weil neben gesetzlichen Verboten die Möglichkeit noch weitreichenderer Einschränkungen besteht, muss dies nicht zwangsläufig in der Hotelbranche umgesetzt werden. Gerade durch das neue Gesetz und die damit verbundenen Lockerungen im Umgang mit Cannabis ist die Entstehung neuer Hotelkonzepte mit einer gezielten Öffnung für Cannabisklientel jedenfalls nicht fernliegend. Ob solche Konzepte sich letztlich wirtschaftlich tragfähig positionieren können, wird, wie so häufig, nur der Markt nach dem Prinzip – Angebot und Nachfrage – beantworten können.

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Dieser Beitrag wurde verfasst von Benjamin Siebe | Rechtsanwalt