Cannabiskonsum in der Mietwohnung erlaubt?!?

Ein drogenabhängiger Mieter ist für jeden Vermieter ein Desaster. Oft leiden unter dem Drogenkonsum die Zahlungsverpflichtungen, nicht selten wird im Drogenrausch der Hausfrieden gestört und zusätzlich kann es zu unschönen Polizeieinsätzen im Objekt kommen.

Allein der Besitz und Konsum von Cannabis im inzwischen legalen Umfang kann den Vermieter nicht zu einer Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. Kommen aufgrund des Cannabiskonsums des Mieters jedoch weitere Umstände wie die Störung des Hausfriedens hinzu, sieht die Sache anders aus.

In einem vor dem AG Brandenburg (Urteil vom 30. April 2024 – Az.: 30 C 196/23) verhandelten Fall stellte das Gericht fest, dass die Kündigung des Vermieters berechtigt war. Der Mieter hatte nicht nur Drogen konsumiert, sondern ist auch gegenüber anderen Hausbewohnern ausfällig geworden. Zudem hatte der Mieter seine Mitbewohner durch häufige Tritte und Schläge gegen deren Wohnungseingangstüren terrorisiert. Auch vor Gewaltandrohungen schreckte er nicht zurück. Im Ergebnis fiel die einzelfallabhängige Interessenabwägung hier klar zugunsten des Vermieters aus und der Mieter muss die Wohnung räumen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Kündigung eines Mietverhältnisses und der Durchsetzung der Räumung behilflich.

Wir stehen bei der rechtlichen Beratung an Ihrer Seite. Rufen Sie uns gerne unter + 49 211 – 5997770 an oder senden uns eine E-Mail an info@wmrg.de.

Dieser Beitrag wurde verfasst von Dominic Schmid-Domin | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht