Die Kostenstruktur in Verträgen für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist ein wichtiger Punkt, der manches Mal zu Streitigkeiten führt. Seit der WEG-Reform 2020 hat die Transparenz zugenommen, dennoch gibt es Fallstricke.
Der Grundpreis pro Einheit und Monat bildet das Fundament der Kosten eines WEG-Verwaltervertrag. Dieser deckt die Basisleistungen ab: Buchhaltung, Eigentümerversammlungen, Umsetzung von Beschlüssen. Die Spanne liegt meist zwischen 25 € und 40 € pro Wohnung, ist jedoch regional unterschiedlich.
Wichtiger sind die Sonderleistungen. Viele Verwalter berechnen zusätzliche Honorare für Aufgaben, die nicht im Grundpreis enthalten sind, wie:
Eine transparente Vertragsgestaltung definiert klar, welche Leistungen im Basispreis enthalten sind und welche Kosten separat anfallen. Eigentümer sollten auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung achten, um versteckte Kosten zu vermeiden und Angebote zu vergleichen, bevor sie einen Verwaltervertrag abschließen.
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Autor
Dieser Beitrag wurde verfasst von Dominic Schmid-Domin | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht