Transparenz gefordert: Die Kostenstruktur in WEG-Verwalterverträgen ist manchmal überraschend.

Die Kostenstruktur in Verträgen für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist ein wichtiger Punkt, der manches Mal zu Streitigkeiten führt. Seit der WEG-Reform 2020 hat die Transparenz zugenommen, dennoch gibt es Fallstricke.

Der Grundpreis pro Einheit und Monat bildet das Fundament der Kosten eines WEG-Verwaltervertrag. Dieser deckt die Basisleistungen ab: Buchhaltung, Eigentümerversammlungen, Umsetzung von Beschlüssen. Die Spanne liegt meist zwischen 25 € und 40 € pro Wohnung, ist jedoch regional unterschiedlich.

Wichtiger sind die Sonderleistungen. Viele Verwalter berechnen zusätzliche Honorare für Aufgaben, die nicht im Grundpreis enthalten sind, wie:

  • Sondervergütungen für bauliche Maßnahmen: Große Sanierungsprojekte werden oft mit einem Prozentsatz der Bausumme (z.B. 3–5 %) extra berechnet.
  • Nebenkostenabrechnungen für Mieter: Dies wird häufig separat berechnet.
  • Anfertigung von Protokollen oder Mehrfertigungen von Unterlagen.
  • Kosten für die Aufbewahrung von Akten (beispielsweise 4,00 Euro je Aktenordner und Monat)

Eine transparente Vertragsgestaltung definiert klar, welche Leistungen im Basispreis enthalten sind und welche Kosten separat anfallen. Eigentümer sollten auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung achten, um versteckte Kosten zu vermeiden und Angebote zu vergleichen, bevor sie einen Verwaltervertrag abschließen.

 

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Autor

Dieser Beitrag wurde verfasst von Dominic Schmid-Domin | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht