Verlängerung der Mietpreisbremse soll kommen

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse veröffentlicht. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Bundesländer die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2028 verlängern können.

Hintergrund: Die Mietpreisbremse ist seit jeher umstritten, da sie die Wohnungsknappheit in vielen deutschen Großstädten und auch kleineren Kommunen nicht lösen konnte. Zudem konnte sie bislang überdurchschnittliche Erhöhungen von Mietpreisen in einer Region nur temporär verhindern. Die jetzige Rechtsverordnung läuft Ende 2025 aus.

Der neue Entwurf sieht größere Hürden für die Anwendung der Verordnung für die jeweiligen Landesregierungen vor. Diese sollen bei wiederholter Anwendung der Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet zukünftig darlegen müssen, welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden, um der angespannten Wohnungsmarktsituation in dem jeweiligen Gebiet entgegenzuwirken und warum trotz ihrer Maßnahmen die Mietpreisbremse weiterhin erforderlich ist.

Die neuen Anforderungen sollen laut BMJ sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält.

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Dieser Beitrag wurde verfasst von Benjamin Siebe | Rechtsanwalt