Grund: Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) wird am 20. Juli 2025 eingestellt. Seit dem 20. März 2025 können dort auch keine Beschwerden mehr eingereicht werden. Die Abschaffung der OS-Plattform hat bereits jetzt Auswirkungen für Impressum und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), soweit diese im Onlinevertrieb verwendet werden. Eine Überprüfung der Angaben ist dringend geboten.
Denn aktuell muss der Verweis auf die OS-Plattform in Impressum und AGB mittels Link weiterhin angeboten werden, obwohl über die OS-Plattform keine Beschwerden mehr eingereicht werden können. Erst nach dem 20. Juli 2025 entfällt diese Linkpflicht.
Sollten Unternehmen mit ihren bisherigen Angaben zur OS-Plattform nunmehr suggerieren, dass auf dieser noch Beschwerden eingereicht werden könnten, könnten diese Angaben abmahnfähig sein.
Entsprechend sollte bis zum 20. Juli 2025 neben den Angaben zur OS-Plattform auch zwingend der Hinweis erfolgen, dass keine Beschwerden mehr eingereicht werden können. Dies könnte beispielsweise durch folgende Formulierung erfolgen:
„Wir weisen darauf hin, dass über die OS-Plattform ab dem 20. März 2025 keine Beschwerden mehr eingereicht werden können.“
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Dieser Beitrag wurde verfasst von Mathias Iking | Rechtsanwalt | LL.M. Medienrecht