Kann der Arbeitgeber eine Home-Office-Regelung einfach widerrufen?

Während der Pandemiezeit war das Arbeiten aus dem Home Office in vielen Berufsfeldern eine geeignete Maßnahme des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz bei gleichzeitiger Fortsetzung des eigenen Geschäftsbetriebes. Inzwischen wird das Home Office aber sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern durchaus kontrovers diskutiert.

Etwaige in der Vergangenheit getroffene Home-Office-Regelungen lösen nicht selten Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer wieder zurück ins Büro beordert.

Eine solche Weisung des Arbeitgebers kann im Einzelfall unbillig sein, wenn dieser die berechtigten Belange des Arbeitnehmers nicht hinreichend berücksichtigt.

So wehrte sich ein Arbeitnehmer beispielsweise erfolgreich vor dem Landesarbeitsgericht Köln gegen eine Versetzung an einen 500 Kilometer weit entfernten neuen Arbeitsstandort bei gleichzeitigem vollständigen Widerruf der Home-Office-Erlaubnis (Urt. v. 11.07.2024, Az. 6 Sa 579/23).

Die streitgegenständliche Weisung des Arbeitgebers drang nicht durch, da dieser keine sachlichen Interessen darlegen konnte, welche das erhebliche Bestands- und Ortsinteresse des Arbeitnehmers an seinem Lebensmittelpunkt überwiegen konnte.

Bei einem Widerruf einer Home-Office-Regelung hat der Arbeitgeber also im Einzelfall die Grenzen billigen Ermessens zu wahren und kann einen solchen Widerruf gerade nicht kategorisch schrankenlos vornehmen.

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Dieser Beitrag wurde verfasst von Mathias Iking | Rechtsanwalt