KI-Verordnung ist in Kraft getreten

Seit dem Jahr 2021 arbeitete die Europäische Union an Regelungen zur Harmonisierung des Rechtsrahmens insbesondere für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI oder engl. AI). Seit dem 1. August 2024 ist die diesbezüglich verabschiedete EU-Verordnung (KI-Verordnung oder AI Act) in Kraft.

Die KI-Verordnung ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für KI und wird eine ähnliche Relevanz haben wie die im Jahr 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Entsprechend sollten sich Unternehmen spätestens jetzt mit dem anzuwendenden Regelwerk auseinandersetzen.

Denn aufgrund des weiten Anwendungsbereiches der KI-Verordnung, welche sich insbesondere an Anbieter und Betreiber richtet, sowie der fortschreitenden Digitalisierung, werden früher oder später nahezu alle Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen sein.

Ziel der Verordnung ist der Schutz der Rechte und Interessen von Verbrauchern und Bürgern der EU im Umgang mit KI. Ähnlich der DS-GVO verfolgt die KI-Verordnung zur Erreichung dieses Ziels einen risikobasierten Ansatz.

So haben Unternehmen, die KI-Systeme mit einem minimalen Risiko für die Sicherheit, Grundrechte und Gesundheit von EU-Bürgern einsetzen, grundsätzliche keine Pflichten nach der KI-Verordnung zu erfüllen. Der Pflichtenkreis erweitert sich aber mit zunehmenden Risiko für die zuvor genannten Schutzgüter, beginnend mit Transparenz- und Informationspflichten bis hin zum zwingenden Erwerb eines CE-Kennzeichens für ein KI-System.

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Dieser Beitrag wurde verfasst von Mathias Iking | Rechtsanwalt